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Theorie:

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SOMMERferienKURSE
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Wir unterrichten in folgenden Klassen

Klassenübersicht
Klassen Erläuterung Mindestalter
A direkt Krafträder ohne Leistungsbeschränkung. Direkter Zugang ab Vollendung des 25. Lebensjahres möglich Ansonsten stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A beschränkt.
25
A beschränkt Krafträder bis 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. 2 Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis entfällt diese Beschränkung.
18
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
16
M Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor. bis 50 cm³ und max. 45 km/h.
16
B Kraftwagen bis 3,5 t. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5t ist.
18
BE Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in Klasse B fallenden Kombinationen überschreiten.
18
begleitendes Fahren

Seit September letzten Jahres kann man nach bestandener Prüfung bereits mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson (es können auch mehrere sein) bereits angegeben werden.
Durch die neue Regelung kann man - nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters – die Führerschein-Ausbildung Klasse B oder BE bereits mit 16 ½ Jahren beginnen. Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein; hier darf man ohne Begleitung fahren, weil das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht ist. Der Erwerb einer Doppelklasse (z.B. A+B) ist nicht möglich.
Prüfungszeitpunkt: 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält man mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht aber im Ausland!
Auflage:
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf man nur in Begleitung fahren.
Prüfungsbescheinigung Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Die Begleitpersonen sind dort ebenfalls eingetragen. Die Probezeit beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung. Beim Fahren muss man die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält. Mit 18 Jahren bekommt man nach Antragstellung einen Kartenführerschein.
Begleitperson Es muss mindestens eine Begleitperson angeben werden, es können aber auch mehrere sein. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, es müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllt sein.
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt.
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers". Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen.

Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen zu lassen. Eine Einweisung wird von der Fahrschule durchgeführt
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Mit der Ausbildung kann max. 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden

Unterlagen für den Führerscheinantrag

  • Ein aktuelles Lichtbild
  • Auszug aus dem Einwohnermeldeamt
  • Sehtest
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe-Kurs)

Solltest du noch Fragen zur Erlangung deines Führerscheins haben stehen wir dir gerne zur Verfügung.

 

   
     

 

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